Jahreswechsel und 10-Tage-Frist
- Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen ...
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag. Der Beitragszuschlag ist aufgrund der Pflegereform zum 1.1.2022 von 0,25 % des Bruttogehalts auf 0,35 % angehoben worden. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Der Beitragszuschlag gilt für Versicherte ab einem Lebensalter von 23 Jahren. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %.
Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeberanteil für Versicherungspflichtige beträgt daher unverändert 1,525 %, die Hälfte aus 3,05 %.
Stand: 31. Dezember 2021
Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank
Verlängerung bis 31.3.2022
Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
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Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag